Erleichterungen für unkomplizierte Verfahren

 

Damit der Kanton Zürich seine energie- und klimapolitischen Ziele erreichen kann, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend. Um entsprechende Projekte rascher umzusetzen, braucht es unkomplizierte Bewilligungsverfahren. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat deshalb für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen verschiedene Verfahrenserleichterungen beschlossen. Die angepasste Bauverfahrensordnung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Bereits heute kommt bei verschiedenen Typen von Solarnalagen das sogenannte Meldeverfahren zur Anwendung. Dabei müssen Vorhaben lediglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben wie geplant umgesetzt werden. Dieses Meldeverfahren wurde nun auf weitere Projektarten ausgeweitet.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung zum Beschluss unter: zh.ch.